Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
Stand: 02.12.2019
Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form (§ 193 Abs. 8) unverzüglich anzuzeigen. § 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 202 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 – L 6 U 1806/18Zitiert von 2
- BSG, 23.06.2020 – B 2 U 5/19 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Erlöschen der Geldleistungen gem § 59 S 2 SGB 1 - nicht anhängiges Verwaltungsverfahren im Zeitpunkt des Todes - Auslegung - Gesetzesmaterialien - Inhalt und Schranken des Erbrechts - Verhältnismäßigkeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - BK-Anzeigepflicht gem § 202 S 1 SGB 7 - Verfassungsmäßigkeit - informationelles Selbstbestimmungsrecht - Menschenwürde - Recht auf Leben - Recht auf körperliche Unversehrtheit - staatliche Schutzpflichten - Ärzte des Deutschen Mesotheliomregisters - arbeitsteiliges Zusammenwirken - Funktionseinheit - unverzügliche Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit der ärztlichen Meldepflichtverletzung - wesentliche Ursache - "gegen sich selbst" gerichtetes Handeln des Versicherten: Veranlassen der behandelnden Ärzte zur Unterlassung einer BK-Anzeige - sozialrechtlicher Nachteil des Rechtsnachfolgers)Zitiert von 12
- LSG Hessen, 22.11.2021 – L 9 U 87/21Zitiert von 1
- BVerfG, 30.03.2007 – 1 BvR 3144/06Zitiert von 10
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 – L 3 U 3673/19Zitiert von 3
- LSG NRW, 03.12.2008 – L 17 U 46/08Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BSG, 09.12.2025 – B 2 U 17/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Geltendmachung einer Lebzeitenrente durch Erbin - unterbliebene ärztliche BK-Verdachtsanzeige - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ausschlussfrist gemäß § 44 Abs 4 SGB 10 - Staatshaftungsrecht - Amtshaftungsanspruch)Zitiert von 7
- LSG Thüringen, 04.08.2022 – L 1 U 723/21
- BSG, 28.06.2022 – B 2 U 16/20 RGesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang - keine geringfügige Unterbrechung - gemischte Motivationslage - objektivierte Handlungstendenz - dieselbe Strecke in dieselbe Richtung - freie Wahl der Wegstrecke - Wiederbegründung des versicherten Weges - Erreichen des Verkehrsraums - Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in Abgrenzung zu (Selbst-)Fahrern im Individualverkehr - kurzer Arztbesuch auf dem HeimwegZitiert von 32
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 202 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2026 in Kraft
§ 202 geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 202 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 128 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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